Architektur ist ein weitläufiges Tätigkeitsfeld.
1. der Wohnungsbau
2. der nicht Wohnungsbau (Gewerbe, Kommune, Kirche, etc.)
3. der Industriebau
In allen Bereichen sind die architektonische Anforderung etwas anderst und gleichzeitig sind die herangehensweisen, für die Umsetzung der Bauvorhaben die Selben.
Ob wir ein Wohnhaus planen oder eine landwirtschaftliches Stallgebäude, oder sei es eine Garage für das Wohnhaus oder eine Industriehalle.
Als erstes steht die Entwurfsphase an.
Dabei erörtern wir zusammen das notwendige bauliche Maß in Form eines Raumprogrammes und ermitteln dazu schon eine erste Baukostenschätzung.
Ein wesentlicher Gesichtpunkt ist die topographische Lage, der Geländeverlauf, die Erschliessung, die Himmelsrichtung, etc. Bei einem Bestandsgebäude sind natürlich die statischen Konstruktionen der wesentliche Fixpunkt um eine sinnvolle und wirtschaftliche Lösung zu erreichen.
In die Entwurfsphase gehört auch das Abstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Baubehörde, eventuelle Anforderungen aus Bebauungsplänen oder gesetzliche Anforderungen an bestimmte Bauprodukte.
Die Genehmigungsphase beinhaltet das Zusammenfassen des erarbeiteten Entwurfes inkl. Bauantragsformulare, Planerischer Darstellung des Vorhabens im Massstab bis 1:100, Ermittlung der baulichen Nutzfläche, der Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl, sowie des Bruttorauminhaltes.
Seit 2015 ist der Bauherr gefordert, ein Bauleiter nach LBauO RLP §56a zu benennen.
Die Ausführungs-Detailplanung und Ausschreibungsphase ist eine weitere sinnvolle Tätigkeit um ein erfolgreiches Bauvorhaben zu gewährleisten.
Dabei werden in erster Linie die Ergebnisse der baubeteiligten Ingenieure (Tragwerksplaner, Energieberater, Bodengutachten, ggf. TGA-Planer, u.a.) in einer detailierten Planung übernommen und für die Angebotsphase der Handwerksfirmen ausgearbeitet. Für einzelnen Gewerke erstellen wir ein Leistungsverzeichnis, dass das gesamte Werk erfasst und somit vergleichbare Angebote von mehreren Firmen anzufordern und vergleichen zu können.
Für die bauliche Umsetzung auf der Baustelle bedarf es einer Bauleitung. Diese ist abhängig von der Art und Grösse des Bauvorhabens, sprich von der Dauer, von der Anzahl der Handwerksfirmen und von der Komplexität des Bauvorhabens. Es wird die ordnungsmässige Verarbeitung der Bauprodukte geprüft und dokumentiert. Es wird ein Bautagebuch und ein Terminplan für etwaige Fristen geführt. Die Bauleitung muss ein Bauleitungsprotokolle führen und die Abarbeitung der noch offenen Punkte zu kontrollieren. Desweitern ist die Bauleitung für die ortnungsmäßige Abrechnung der Leistungen betraut und führt mit allen Gewerken die Bauabnahme in Begleitung des Bauherrn durch.
Der SiGe-Ko ist gemäß Baustellenverordnung für alle Bauvorhaben notwendig, wenn mehr als 500 Mannarbeitstage für das Bauvorhaben zu erwarten sind oder bei mehr als 30 Arbeitstage über 20 Handwerker und Beschäftigte gleichzeitig auf der Baustelle arbeiten.
Es ist ein SiGe-Plan zu erstellen und auf der Baustelle sichtbar auszuhängen. Der SiGe-Ko hat wärend der Bauausführung die Baustelle zu kontrollieren und bei möglichen Sicherheitsverstösse die Firmen darauf hinzuweisen und ggf. die Baustelle bei etwaiger Gefahr zu räumen. Es wird in der Regel vom Bauherrn an den SiGe-Ko eine Weisungsbefugnis erteilt.
Es ist Ratsam vom Bauherrn zwei unterschiedliche Personen/Büros für die Bauleitung und SiGe-Ko zu beauftragen, da somit das 4 - Augenprinzip gewährleistet ist.