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Vorbeugender Brandschutz

Die Planung von jeglichen Gebäuden beinhaltet immer auch den vorbeugenden Brandschutz zu beachten. Dabei ist im Wesentlichen die jeweilige Landesbauordnung einzuhalten. Je nach Gebäudeklasse sind die baulichen Anforderungen unterschiedlich und auch ggf. mit einem Brandschutzkonzept nachzuweisen. 
Speziell für Sonderbauten im Bereich von nicht Wohnungsbau, Gewerbebau und Industriebau erstellen wir Brandschutzkonzepte für Ihren Neubau, Umbau oder Modernisierungsmaßnahmen, inkl. eventuell notwendige Abweichungsanträge und ggf. notwendige Brandschutzmaßnahmen, sodass die Schutzziele der Landesbauordnung erfüllt sind.

Gerne beraten wir Bauherrn und Planer in allen baulichen Fragen, insbesondere bei der Entwurfsplanung.

Desweitern unterstüzten wir Sie bei der Bestandsgebäude und erstellen Ihnen eine Soll-Ist Auswertung.

 

Organisatorischer Brandschutz

Bestimmte Nutzungen von Gebäuden und ab einer bestimmten Grösse ist eine Brandschutzordnung zu erstellen und entsprechend im Gebäude bekannt zu machen. Dabei handelt es sich um ein Regelwerk, dass das Verhalten von Personen im Gebäude oder des Betriebes regelt. Es werden Maßnahmen beschrieben, die einen möglichen Brandfall verhindern sollen und sollte doch einmal ein Brand ausbrechen, dass anwesende Personen von Schäden an Leben und Gesundheit zu bewahren.
Eine Brandschutzordnung besteht aus 3 Teilen (Teil A, Teil B, Teil C) und ist im Zyklus von 2 Jahren zu aktulisieren.

 

Flucht- und Rettungspläne / Feuerwehrpläne

Je nach Gebäude erstellen wir individuell die Flucht- und Rettungspläne entsprechend der DIN ISO 23601 und motieren sie an den jeweiligen Stellen in Ihrem Gebäude.
Die Pläne sind bis zu einem Format von A3 auf einer Plexiglas-Platte oder PVC-Platte gedruckt. Die Montage können wir mit anbieten.
Für Beherbergungsgebäude erstellen wir auch die Fluchtwegpläne, die in allen Fremdenzimmer ausliegen müssen.
Der Feuerwehrplan ist nach DIN 14095 zu gestalten und enthält für die Feuerwehr relevante Informationen, wie z.B. Standort des Schlüsseldebotkasten, Brandmeldezentrale oder objektbezogene Besonderheiten. Dieser Plan wird normal in Absprache mit der entsprechende Brandschutzbehörde und der zuständigen Feuerwehr erstellt. Dieser Plan muss immer an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden, dazu ist in der Regel der Brandschutzbeauftrage mit zuständig.